Freitag, 9. März 2007

Der Handelsvertreter-Ausgleich - Ein Faß ohne Boden für Merchants? - Thomas Schroeter, Hamburg

"Häufig steht die Kündigung eines solchen Vertrages auf der Tagesordnung: Gerade in großen Affiliate-Netzwerken werden Vertragsverhältnisse nicht selten aufgrund mangelnder Umsätze gekündigt. Der "papierlose" Vertrag, der per Mausklick geschlossen und auch wieder auf diese Weise gekündigt werden kann, vereinfacht diese Möglichkeit. Das Gesetz sieht nun in solchen Fällen unter bestimmten Umständen eine Ausgleichszahlung an den Affiliate vor, die den Wegfall der Geschäftsbeziehung kompensieren soll (§ 89b HGB)."


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Vergütungspflicht für R-Gespräche - Thomas Schroeter, Hamburg

"R-Gespräche, aus amerikanischen Filmen bekannt, werden seit wenigen Jahren auch in Deutschland angeboten. Dabei wählt der Anrufer eine kostenfreie Rufnummer, und der Angerufene zahlt die Gebühren. Nach dem Abnehmen hört der Angerufene zunächst eine kostenfreie Ansage, die ihn über die Identität des Anrufers und die Kosten informiert. Wie kommt hier der Vertrag zustande, und wo liegen die rechtlichen Tücken eines solchen Vertrages? "

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Ohne Umwege zum Geld - Thomas Schroeter, Hamburg

Thomas Schroeters Artikel "Ohne Umwege zum Geld" zum Thema Inkassorecht ist in der Zeitschrift Versandhausberater, Ausgabe 01/2005, erschienen.

Dienstag, 6. März 2007

Preisangabepflichten bei Mehrwertdiensten - Thomas Schroeter, Hamburg

"Seitdem kostenpflichtige Service-Rufnummern zu Dumping-Preisen angeboten werden, haben diese gerade im Bereich des Internet eine große Verbreitung gefunden: Bei vielen Internet-Händlern, aber auch bei Privatpersonen findet man inzwischen Verweise auf Rufnummern, die mit 0700, 0180, 0190 u.ä. beginnen. Häufig wird dabei von den Rufnummern-Inhabern die Pflicht zur Preisangabe vernachlässigt. Erst wenn die erste wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ins Haus flattert, fragt sich der Inhaber: Muß der Preis angegeben werden? "

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Abzocke oder nicht? Rechtliche Regelungen bei Premium-SMS - Thomas Schroeter, Hamburg

"Aus Fernsehen und Printmedien kennt man die vielfältigen Angebote für Premium-SMS: Es handelt sich dabei um hochtarifierte Kurznachrichten, die an eine fünfstellige Kurzwahl gesendet werden. Für Gebühren zwischen üblicherweise 0,29 EUR bis 5 EUR pro SMS werden Handylogos, Klingeltöne, Single-Chats und ähnliche Dienste angeboten. Häufig werden auch mit einer SMS Abonnements verkauft, d.h. mit einer Kurznachricht erhält man nicht nur einen Klingelton, sondern gleich ein Abonnement über 100 Klingeltöne. [...] Eigene gesetzliche Regelungen für Premium-SMS existieren nicht."

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Freitag, 2. März 2007

Sind Affiliates Handelsvertreter? - Thomas Schroeter, Hamburg

"Ein Partnerprogramm besteht aus einem Unternehmer (Merchant), der auf seiner Internetseite ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, und einem Betreiber einer (anderen) Internetseite (Affiliate), der dieses Produkt bewirbt. Der Affiliate erhält für vermittelte Kunden, Bestellungen oder Umsätze eine vereinbarte Provision. Im Internet nutzen bereits namhafte Unternehmen wie die Deutsche Telekom AG, Karstadt, Sat 1 und Vodafone Partnerprogramme als Marketing-Instrument. Fraglich ist, ob der Affiliate eines Partnerprogramms Handelsvertreter (§ 84 HGB) ist."

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Kritische Angebote in Partnerprogrammen: Medikamente und Medizinprodukte - Thomas Schroeter, Hamburg

"Wer kennt sie nicht, die Werbung im Internet für Schönheitskuren, Potenzpillen und Vitamin-Cocktails - doch Apothekenwesen, Packungsbeilagen und Rezeptpflicht sind Indizien für eine strenge Regulierung. In den Vereinigten Staaten ist der Vertrieb von Medikamenten über Partnerprogramme bereits Realität, doch in Deutschland birgt er erhebliche rechtliche Risiken für Merchants und Affiliates."

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Kritische Angebote in Partnerprogrammen: Finanzprodukte - Thomas Schroeter, Hamburg

"Partnerprogramme werden auch von Unternehmen aus der Finanzbranche im Marketing eingesetzt. Dieser Bereich ist zum Schutz des Verbrauchers gesetzlich stark reguliert. Eine eigene Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, überwacht neben den Kreditinstituten auch den Vertrieb. Häufig stellt sich die Frage, ob die strengen gesetzlichen Regeln auch für Affiliates gelten, die Finanzprodukte bewerben."

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Thomas Schroeters Veröffentlichungen und Aufsätze - Thomas Schroeter, Hamburg

In diesem Blog finden Sie eine Übersichet über Thomas Schroeters Veröffentlichungen und Aufsätze. Diese können Sie auch direkt über folgenden Link einsehen:

Thomas Schroeter

Thomas Schroeters Blogs - Thomas Schroeter, Hamburg

Thomas Schroeters hat neue Blogs und eine neue Homepage:

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Thomas Schroeter ist geschäftsführend im IT-Bereich tätig.